Zuletzt aktualisiert: 5 February 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Buchhaltungsdienstleistungen zwischen Open Innovation Gateway (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber.
Der Auftragnehmer erbringt Buchhaltungsdienstleistungen für Freiberufler und Selbständige. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.
Die Leistungen umfassen insbesondere:
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
Der Auftraggeber versichert die Vollständigkeit und Richtigkeit der übermittelten Unterlagen. Bei verspäteter oder unvollständiger Übermittlung haftet der Auftragnehmer nicht für daraus resultierende Nachteile.
Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig und wird per Lastschrift eingezogen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Haftung ist der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Alle Mitarbeiter sind auf das Datengeheimnis verpflichtet. Der Auftragnehmer behandelt alle ihm bekannt gewordenen Geschäftsvorfälle vertraulich.
Der Auftragnehmer bewahrt die Arbeitsunterlagen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf. Nach Ablauf der Fristen werden die Unterlagen vernichtet, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber mindestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb eines Monats, gelten die Änderungen als genehmigt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.